Bei der Vergabe einer Betriebsnummer werden die notwendigen Betriebsdaten des jeweiligen Betriebs, insbesondere:

  • Name und Anschrift des Betriebs,
  • Beschäftigungsort,
  • Wirtschaftszweig,
  • Rechtsform des Betriebs,
  • Unternehmernummer nach dem SGB VII,
  • Name, Bezeichnung und Anschrift der "Meldenden Stelle", falls vom Beschäftigungsbetrieb abweichend,
  • Ansprechpartner im Meldeverfahren (Name, Telefon, Fax, E-Mail) und
  • Korrespondenzadresse

erhoben und von der Bundesagentur betriebsnummernbezogen gespeichert.

Bestimmte Betriebe erhalten darüber hinaus ein besonderes Merkmal: die Kennzeichnung Sofortmeldepflicht, Insolvenzgeld oder U1.

Die Betriebsnummer selbst ist ebenfalls Bestandteil der Betriebsdaten. Sie kann jedoch nicht im Rahmen der Betriebsdatenpflege geändert werden.

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