Gegenstand der Verbesserungsvorschläge können alle betrieblichen Verhältnisse sein, und zwar nicht nur technische Abläufe, sondern auch der Gesundheits- und Umweltschutz, soziale Aspekte, Arbeitssicherheit oder Darstellung des Unternehmens. Voraussetzung ist nur, dass sie einen betrieblichen Bezug aufweisen. Daher stellen auch Arbeitskreise, Qualitätszirkel, der "kontinuierliche Verbesserungsprozess" und ggf. auch die Gruppenarbeit je nach Ausgestaltung Formen des betrieblichen Vorschlagswesens dar, mit entsprechenden Konsequenzen für die Vergütungspflicht der Verbesserungsvorschläge und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

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