Das betriebliche Vorschlagswesen dient der Motivierung der Arbeitnehmer zur Verbesserung und Optimierung von Arbeitsabläufen und zur Unterbreitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Verbesserungen. Der Nutzen eines effektiven betrieblichen Vorschlagswesens liegt dabei auf der Hand: In der Regel sind die Arbeitnehmer diejenigen, die aufgrund ihres direkten Umgangs mit den Arbeitsvorgängen die beste Übersicht über Fehlerquellen und Redundanzen haben. Andererseits bietet es auch für die Arbeitnehmer eine Möglichkeit, zusätzliches Einkommen, aber auch Anerkennung zu bekommen.

1.1 Freiwilligkeit

Das betriebliche Vorschlagswesen umfasst alle Methoden, die darauf abzielen, von den Arbeitnehmern über ihre eigentliche Arbeitsleitung hinaus auf freiwilliger Basis Vorschläge zur Verbesserung der betrieblichen (oder auch überbetrieblichen) Zustände im weitesten Sinne zu erhalten. Entscheidend ist, dass es sich um freiwillige Verbesserungsvorschläge handelt. Entspricht es bereits den arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters, bestimmte Verbesserungsvorschläge zu machen, fallen diese nicht unter das betriebliche Vorschlagswesen.

1.2 Gegenstand

Gegenstand der Verbesserungsvorschläge können alle betrieblichen Verhältnisse sein, und zwar nicht nur technische Abläufe, sondern auch der Gesundheits- und Umweltschutz, soziale Aspekte, Arbeitssicherheit oder Darstellung des Unternehmens. Voraussetzung ist nur, dass sie einen betrieblichen Bezug aufweisen. Daher stellen auch Arbeitskreise, Qualitätszirkel, der "kontinuierliche Verbesserungsprozess" und ggf. auch die Gruppenarbeit je nach Ausgestaltung Formen des betrieblichen Vorschlagswesens dar, mit entsprechenden Konsequenzen für die Vergütungspflicht der Verbesserungsvorschläge und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

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