Eine Maßnahme des BEM kann die stufenweise Wiedereingliederung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation darstellen. Hiermit sollen arbeitsunfähige Arbeitnehmer durch eine schrittweise Rückkehr in ihre bisherige Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.[1]

Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig und der zuständige Rehabilitationsträger zahlt eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld oder Übergangsgeld). Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht nicht. Eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist nicht ausgeschlossen. Sie wird ggf. auf die Entgeltersatzleistung angerechnet.

 
Hinweis

Leitfaden für Betriebe und Betriebsärzte

Eine zügige betriebliche Wiedereingliederung ist für von längerer Arbeitsunfähigkeit betroffene Beschäftigte von existenzieller Bedeutung. Auch für Betriebe gewinnt sie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wirtschaftlich an Bedeutung. Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hat sein Know-how in einem Leitfaden zusammengefasst. Der Leitfaden gibt Personalverantwortlichen und Betriebsärzten Beispiele und Antworten zu allen wichtigen Aspekten und Fragen des ganzheitlichen Eingliederungsmanagements.

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