3.1 Begünstigte Maßnahmen
Von den individuellen Präventionskursen sind die verhaltensbezogenen Interventionen zu unterscheiden, die Arbeitgeber im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses erbringen können. Dabei geht es um eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitstätigkeit und der Arbeitsbedingungen sowie den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Nicht der Einzelne ist primär Adressat, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz sollen gesundheitsförderlich gestaltet werden.
Dabei kann es sich z. B. um Angebote
- zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung,
- zum bewegungsförderlichen Arbeiten,
- zur gesundheitsgerechten Ernährung im Arbeitsalltag und
- zur Suchtprävention im Betrieb
handeln. Begünstigt sind z. B. Maßnahmen wie die "Bewegte Pause". Eine Zertifizierung derartiger Maßnahmen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Umsetzungshilfe der Verwaltung enthält zahlreiche Beispiele zu den vorstehenden Angebotsgruppen.[1]
3.2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
Die Leistungen müssen im Rahmen eines strukturierten innerbetrieblichen Prozesses erfolgen. Dazu gehört eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsärzte.
Die Leistungen können auf dem Betriebsgelände oder in einer geeigneten Einrichtung außerhalb des Betriebsgeländes erbracht werden. Der Arbeitgeber hat die Teilnahmebescheinigung und eine Erklärung als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen, wonach die Maßnahme unter den vorstehenden Voraussetzungen umgesetzt wurde. Bei begünstigten Vorträgen genügt bereits eine vom Arbeitgeber zu führende Anwesenheitsliste, aus der sich zudem der wesentliche Inhalt des Vortrags ergibt.
Von der Steuerbefreiung ausgeschlossene Maßnahmen
Ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind u. a.:
- Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen und Fitnessstudios (sie fallen auch nicht anteilig unter die Steuerbefreiung),
- Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart,
- Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen (z. B. Spinning),
- Massagen und physiotherapeutische Behandlungen,
- Zuschüsse zur Kantinenverpflegung,
- Eintrittsgelder in Schwimmbäder, Saunen, Teilnahme an Tanzschulen.[1]
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