Im Rahmen der Gesamtbetreuung müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Unternehmer bei der Erstellung von Dokumentationen unterstützen und zusätzlich regelmäßig über ihre Tätigkeit sowie deren Ergebnisse zu berichten. Die Verteilung des Betreuungsaufwands ist dabei aufzulisten. Der Bericht soll zudem Verbesserungsvorschläge an den Arbeitgeber enthalten und Auskunft über den Stand ihrer Umsetzung geben.

Die erbrachten Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung sind durch eine Konkretisierung der Aufwandskriterien zu beschreiben. Der daraus resultierende Personalaufwand für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist festzuhalten. Auf der Basis des gemeinsamen Berichts über die geleistete Arbeit lässt sich ein neues Angebot für die zukünftige Arbeit erstellen und in Form einer Zielvereinbarung mit dem Unternehmer festschreiben.

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