Schriftliche Ernennung eines Mitarbeiters zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und § 20 DGUV-V 1. Sicherheitsbeauftragte sind obligatorisch bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (Abweichungen kann der Unfallversicherungsträger bestimmen).
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