Sicherheitsbeauftragte - wer braucht wieviele?
Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht gleichzusetzen mit der Sicherheitsfachkraft. Während der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit neben seinem "Hauptberuf" und ehrenamtlich durchführt, hat die Sicherheitsfachkraft weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet.
Sicherheitsbeauftragte - wer braucht wieviele?
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird. Die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten legt grundsätzlich der Unternehmer fest.
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Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind in der DGUV Vorschrift 1 genannt:
- im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
- zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
- fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
- Anzahl der Beschäftigten.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragte sind z. B.:
- kontrollieren, ob vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden und
- auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen.
I. d. R. sind Sicherheitsbeauftragte innerhalb ihres eigenen Arbeitsbereichs zuständig, so ist gewährleistet, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Bestimmte Einsatzzeiten sind nicht vorgeschrieben.
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