Bezüglich der anzuwendenden Rechtsvorschriften bei einer Beschäftigung in mehreren Ländern muss stets berücksichtigt werden, ob sich die für die Beurteilung maßgeblichen Fallkonstellationen geändert haben. Die nachstehenden Sachverhalte können zu einem neuen Ergebnis führen. In diesem Fall sollte eine neue Entsendebescheinigung bzw. Ausnahmevereinbarung beantragt werden.

Sachverhalte

Sachverhalt Liegt der Sachverhalt vor?
Kennzeichnung mit "x"
Wechsel des Arbeitgebers [ ]
Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Beschäftigungen [ ]
Verlegung des Wohnsitzes des Arbeitnehmers in einen anderen Staat [ ]
Beendigung der Beschäftigung oder Beendigung einer Beschäftigung bei Mehrfachbeschäftigten [ ]
Änderungen der Art der selbstständigen Tätigkeit [ ]
Verlegung des Firmensitzes des Arbeitgebers bzw. Selbstständigen in einen anderen Staat [ ]
Verlegung des Tätigkeitsschwerpunkts des Selbstständigen [ ]
Änderung der Verteilung der Beschäftigungs-/Tätigkeitszeiten in den einzelnen Staaten [ ]

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