Beim Betrieb der Fanpage oder eines Unternehmensprofils werden zwangsläufig personenbezogene Daten verarbeitet. Daher ist der Betreiber einer Fanpage nach Art. 13 DSGVO verpflichtet, die Nutzer in transparenter Art und Weise über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufzuklären.

Auch dies dürfte sich in der Praxis als schwer zu erfüllen darstellen, da dies eine vorherige Transparenz der Anbieter sozialer Netzwerke erfordert.

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