Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe,

  • an der Stelle des Unternehmers bei Arbeitsunfällen einzutreten, also die Haftung zu übernehmen,
  • Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren[1] zu verhüten (Prävention),
  • Gesundheit und Arbeitskraft der Verletzten wiederherzustellen (Rehabilitation) und
  • die Verletzten oder ihre Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen.[2]

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