Berufsgenossenschaften sind kraft Gesetzes gebildete Pflichtvereinigungen der Unternehmer. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben Behördeneigenschaft. Ihre Aufgaben nehmen sie in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht in eigenem Namen und unter eigener Verantwortung wahr. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), die Fachaufsicht über die Prävention hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Die Berufsgenossenschaften verwalten sich selbst durch ihre Organe, die Vertreterversammlung und den Vorstand. Alle 6 Jahre werden die Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten in der Sozialversicherungswahl neu gewählt.

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