Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine monatliche Aufstockung des Arbeitslosengeldes, wird der Aufstockungsbetrag als Entlassungsentschädigung behandelt. Sie wird bezogen auf die dem Arbeitnehmer zustehende maximale Bezugsdauer hochgerechnet.

 
Praxis-Beispiel

Entlassungsentschädigung in Form von Aufstockungsbeträgen

Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von 24 Monaten erhält eine Aufstockungsleistung seines früheren Arbeitgebers in Höhe von 500 EUR monatlich. Als Entlassungsentschädigung ist ein Betrag von 12.000 EUR zugrunde zu legen.

Anders verhält es sich, wenn kein fester Betrag, sondern eine Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des letzten Nettoarbeitsentgelts vereinbart wird. Die Agentur für Arbeit geht dann bei der Hochrechnung des Gesamtbetrags zunächst von dem zu Beginn des Leistungsbezugs maßgeblichen Differenzbetrag zwischen dem Arbeitslosengeld und dem Nettoarbeitsentgelt aus.

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