Wichtiger Hinweis
Eine gesetzliche Definition von Bereitschaftsdienst, Arbeits- und Rufbereitschaft gibt es nicht. Dennoch ist eine Abgrenzung der Begriffe maßgeblich, um zu bestimmen, ob die Tätigkeit als Arbeitszeit oder Ruhezeit einzuordnen ist. Nur so kann die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sichergestellt werden.
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