Personen, die in Belgien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, bei der die Person versichert ist. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 ist an die nachfolgende Stelle zu übersenden:

 
Bei Selbstständigen: Rijksinstituut voor de Sociale Verzekeringen der Zelfstandigen (RSVZ)
Willebroekkaai 35
1000 Brüssel
Belgien
Bei Arbeitnehmern und Beamten: Rijksdienst voor Sociale Zekerheid (RSZ)
Directie Internationale Betrekkingen
Victor Hortaplein 11
1060 Brüssel
Belgien

Zusätzliche Meldeverpflichtung

Grundsätzlich muss jede Entsendung über das belgische Melde-Portal vor Beginn der Entsendung gemeldet werden. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.

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