Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Belgien vorübergehend beschäftigt ist, über dass Portal "Limosa" online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben

  • zum Ort der Beschäftigung in Belgien,
  • zu den Identifikationsdaten des Kunden,
  • zum Anfangs- und Enddatum der Beschäftigung (maximal 24 Monate),
  • zu den Identifikationsdaten des Arbeitnehmers,
  • zum Arbeitsstundenplan

gemacht werden. Meldungen können sowohl mehrere Arbeitsorte, mehrere Kunden und mehrere Arbeitnehmer umfassen.

 
Achtung

Zusätzliche Angaben bei Arbeitnehmern

Bei Arbeitnehmern werden zusätzliche Angaben gefordert. Dies sind unter anderem

  • die Identifikationsdaten des Arbeitgebers
  • die Angabe einer Kontaktperson als Verbindungsperson. Die Person muss befugt sein, mit den belgischen Behörden Kontakt aufzunehmen und Dokumente/ Meldungen empfangen zu können.
  • die Art der Dienstleistung
  • bei Leiharbeitnehmern muss die Zulassungsnummer des ausländischen Leiharbeitsbüros angegeben werden. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Firma über eine Zulassung in der Region verfügt, in der die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
  • im Baugewerbe: Angaben, ob der Arbeitgeber eine Prämie bezahlt, die mit der belgischen Prämie "Treuemarken" vergleichbar ist

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