Begriff

Die Beleuchtung erhellt Arbeitsräume und Wege mit Lichtquellen und schafft geeignete Lichtverhältnisse für die jeweiligen Tätigkeiten. Lichtquellen können künstlich (Leuchten) und natürlich (Tageslicht) sein, wobei ein ausgewogenes, harmonisches Nebeneinander von beiden Arten eingerichtet werden sollte. Licht beeinflusst wie kaum ein anderer Umfeldfaktor Wohlbefinden und Gesundheit, Motivation und Leistung bei der Arbeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für eine normgerechte Planung und Betrieb der Beleuchtung von Arbeitsstätten sind folgende Regelungen relevant:

Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung in Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Anhang 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" geregelt.

Die DIN EN 12464-1 "Beleuchtung von Arbeitsstätten – Arbeitsstätten in Innenräumen" (2021-11) gilt wortgleich in ganz Europa und als ISO 8995/CIE S 008 als ISO-Standard in ähnlicher Form weltweit. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik nach § 4 Abs. 3 ArbSchG dar.

Die Anforderungen an die Beleuchtung sind in ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" ausgeführt.

Im Rahmen der Beleuchtung sind zudem folgende Normen relevant:

  • DIN 12665 "Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung"
  • DIN EN 15193 "Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung"
  • Für Arbeitsstätten im Freien gilt die DIN EN 12464-2 "Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien"

Berufsgenossenschaftliche Informationen:

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