Der Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Bezieher von Vorruhestandsgeld berechnet sich aus

  • der Höhe des Vorruhestandsgeldes begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze und
  • der Grundlage des ermäßigten Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.

Der Zuschuss ist begrenzt auf die Hälfte des tatsächlichen Betrags, den die Bezieher von Vorruhestandsgeld zu zahlen haben. Für 2024 ergibt sich ein Höchstbeitragszuschuss von ((14,0 % + 1,7 %) : 2 = 7,85 %; 5.175 EUR × 7,85 % =) 406,24 EUR (2023: 389,03 EUR).[1]

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