Pflegeversicherte, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind beitragsfrei, wenn sie Leistungen zur Pflege aus der Unfallversicherung oder nach dem BVG beziehen. Allerdings tritt diese Beitragsfreiheit nicht kraft Gesetzes ein, sondern auf Antrag des Versicherten. Die Pflegekassen sind aufgrund ihrer Beratungspflicht gehalten, die Versicherten auf die mögliche Beitragsfreiheit und den erforderlichen Antrag hinzuweisen. Die Beitragsfreiheit besteht allerdings dann nicht, wenn das Mitglied Angehörige hat, die in der Pflegeversicherung familienversichert sind.

Wird während einer beitragsfreien Zeit Arbeitsentgelt gezahlt, besteht hierfür Beitragspflicht. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld bleiben jedoch beitragsfrei, soweit hierdurch das Nettoarbeitsentgelt nicht überschritten wird oder es sich lediglich um weiter gewährte vermögenswirksame Leistungen handelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge