Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Bei der Abfassung von Arbeitsverträgen hat der Arbeitgeber formelle und inhaltliche Mindeststandards auf der Grundlage des Nachweisgesetzes zu beachten.

Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen (Formular-)Arbeitsverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf – auch wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird – den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen, insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d.h. nichtig befunden werden.

Hinweis

Wichtig für den Arbeitnehmer

Klärung von Dauer, Art, Ort und Umfang der Tätigkeit, der Vergütung einschließlich etwaiger Nebenleistungen, des Urlaubsanspruchs sowie einer ordentlichen Kündbarkeit nach Ablauf der Probezeit.

Wichtig für den Arbeitgeber

Vor der Einstellung: Klärung, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, insbesondere Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen. Klärung von Dauer, Art, Ort und Umfang der Tätigkeit, der Vergütung einschließlich Nebenleistungen, der Urlaubshöhe, einer ordentlichen Kündbarkeit nach Ablauf der Probezeit, ggf. Einbeziehung tariflicher Bestimmungen, Wettbewerbsbeschränkungen und Vertragsstrafenregelungen; evtl. Änderungsvorbehalte hinsichtlich Aufgaben, Arbeitsort und -zeit; Dokumentation der individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen; ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats.

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