hier: Fragen- und Antwortenkatalog

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird das Verfahren zur Übermittlung personenbezogener unfallversicherungsrelevanter Daten zum Zwecke der Betriebsprüfung angepasst. Die erforderlichen Daten sind ab dem 01.01.2016 für jeden im Vorjahr in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten ausschließlich in einer UV-Jahresmeldung nach § 28a Abs. 2a SGB IV anzugeben.

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 24./25.06.2015 wurde unter TOP 1 das Verfahren zur UV-Jahresmeldung ab 01.01.2016 festgelegt.

Zusätzlich hierzu ist ein Fragen- und Antwortenkatalog erstellt worden, der als Anlage beigefügt ist. Dieser wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband auf den jeweiligen Internetseiten abgebildet (www.deutscherentenversicherung.de und www.gkv-datenaustausch.de/FAQ).

Anlage Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach § 28a Abs. 2a SGB IV

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