hier: Überarbeitung der Grundsätzlichen Hinweise

Sachverhalt:

Der GKV-Spitzenverband hat unter dem Datum vom 7.11.2017 "Grundsätzliche Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1- Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)" veröffentlicht.

Durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) vom 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurden Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten vom Ausgleichsverfahren nach dem AAG ausgenommen. Des Weiteren wurde innerhalb der GKV die Erstattung von Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers, die in größeren Zeitabständen als monatlich geleistet werden, klargestellt (vgl. TOP 2 der Niederschrift über die Fachkonferenz Beiträge am 21.3.2018). Die vorgenannten Punkte haben den GKV-Spitzenverband dazu veranlasst, seine Grundsätzlichen Hinweise vom 7.11.2017 zu überarbeiten.

Ergebnis:

Die Fachkonferenzteilnehmer kommen überein, die Grundsätzlichen Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) in der vorliegenden Fassung (vgl. Anlage) unter dem Datum vom 19.11.2019 zu verabschieden. Sie lösen die Grundsätzlichen Hinweise in der Fassung vom 7.11.2017 ab.

Anlage

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge