Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf bestimmte Teile seines Entgelts verzichtet und dieser Teil vom Arbeitgeber zum Erwerb einer wertgleichen Anwartschaft auf eine bAV verwendet wird.

 
Praxis-Beispiel

Entgeltumwandlung

Anfang Januar 2018 vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zukünftige Weihnachtsgelder zugunsten einer bAV umzuwandeln. In diesem Fall liegt eine Entgeltumwandlung vor.

 
Praxis-Beispiel

Keine Entgeltumwandlung

Anfang 2018 bietet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer entweder eine Gehaltserhöhung oder eine bAV an. Einigen sich nun Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine bAV anstelle einer Gehaltserhöhung, liegt keine Entgeltumwandlung vor.

Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, muss ihm das Recht eingeräumt werden, den Vertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit eigenen Beiträgen fortzusetzen.[1]

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