Überblick

Bedingt durch die demografischen Veränderungen verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Dies bedeutet eine Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, denn Beitragssätze und Steuermittel können nicht beliebig erhöht werden. Damit die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft die wichtigste Säule der Altersversorgung bleibt, wurde sie mittels einer Reihe von Maßnahmen gestärkt (z. B. durch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr). Trotzdem steht fest: Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter ist eine Ergänzung der persönlichen Altersversorgung unerlässlich.

In diesem Gesamtkonzept kommt der betrieblichen Altersversorgung eine besondere Bedeutung zu. Allerdings hat sie viele Besonderheiten. Neben den verschiedenen Durchführungswegen gilt es die steuer- und beitragsrechtliche Förderung mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Arbeitgebers abzugleichen, um so für Unternehmen und Arbeitnehmer eine optimale Lösung zu finden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wesentlichen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung sind dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu entnehmen.

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