Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung eines Sozialplanes

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird ein Betrieb stillgelegt, so können die Betriebspartner in einem Sozialplan vereinbaren, daß Arbeitnehmer, die das Angebot eines gleichwertigen und gleichbezahlten Arbeitsplatzes in einem anderen Betrieb des Unternehmens an einem anderen Ort ablehnen, nur eine geringere Abfindung erhalten als diejenigen Arbeitnehmer, denen ein solches Angebot nicht gemacht werden kann (im Anschluß an BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 5 AZR 613/75 = AP Nr 3 zu § 112 BetrVG 1972).

Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn er einem Arbeitnehmer einen gleichwertigen und gleichbezahlten Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb an einem anderen Ort anbietet, obwohl es diesem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis an einem anderen Ort fortzusetzen.

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 05.04.1982; Aktenzeichen 4 Sa 3/82)

ArbG Hamburg (Entscheidung vom 03.12.1981; Aktenzeichen 1 Ca 59/81)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437216

BB 1984, 598-599 (LT1)

DB 1984, 725-727 (LT1)

BetrR 1984, 176-180 (LT1)

BlStSozArbR 1984, 247-247 (T)

SAE 1984, 326-330 (LT1)

AP § 112 BetrVG 1972 (LT1), Nr 18

EzA § 112 BetrVG 1972, Nr 28 (LT1)

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