Leitsatz (redaktionell)

1. Es bleibt offen, ob ein anläßlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist.

2. Jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln - etwa in Vergleichen, die einen Kündigungsprozeß beenden - nicht ohne weiteres dahin ausgelegt werden, daß sie auch einen Verzicht auf ein qualifiziertes Zeugnis enthalten.

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 17.04.1974; Aktenzeichen (2) 3 Sa 439/73)

ArbG Elmshorn (Entscheidung vom 22.11.1973; Aktenzeichen 1 Ca 1209/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439928

NJW 1975, 407

ARST 1975, 61

WM IV 1975, 169

AP § 630 BGB (LT1-2), Nr 9

AR-Blattei, ES 1850 Nr 15 (LT1-2)

AR-Blattei, Zeugnis Entsch 15 (LT1-2)

EzA § 630 BGB, Nr 5

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge