Viele Unternehmen sind bereit, Studenten bei der Erstellung ihrer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit mit Rat und Tat sowie einem pauschalen Entgelt zu unterstützen. Das Entgelt bzw. Honorar darf aber keinen Gegenwert für eine erbrachte Arbeitsleistung darstellen, sondern nur für die Erstellung und Überlassung der Arbeit gezahlt werden.

Ob es sich bei Diplom-, Master- oder Bacheloranden um Arbeitnehmer und bei dem Entgelt um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie

  1. weisungsgebunden und
  2. als unselbstständiges Glied in den Organismus des Unternehmens eingegliedert sind.

Im Gegensatz zu Praktikanten fehlen diese Merkmale i. d. R. bei Diplom, Master- oder Bacheloranden, da sie sich meist nur kurzfristig im betreuenden Unternehmen aufhalten, um sich Anregungen zu holen und Material zu sammeln oder Zwischenergebnisse zu besprechen.

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