Aufgrund von aktuell 2 Abkommen können Staatsangehörige des jeweiligen Partnerstaats, unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erhalten. Diese dient kumulativ der beruflichen und sprachlichen Fortbildung:

  • Die Beschäftigten haben auch ihren Wohnsitz im Partnerstaat.
  • Die Beschäftigten haben eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Die Beschäftigten sind zwischen 18 und 40 Jahren alt.
  • Die Beschäftigungsdauer ist begrenzt auf 18 Monate.
  • Es besteht ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber im Vertragsstaat.

Zudem kann die Agentur bezüglich der Beschäftigungsbedingungen eine Vergleichbarkeitsprüfung durchführen und die Gesamtzahl der vermittelten Beschäftigten ist zahlenmäßig beschränkt.

Eine solche Vereinbarung wurde mit Albanien sowie der Russischen Förderation getroffen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge