Überblick

Nachdem vor mehr als 5 Jahrzehnten, im Jahre 1969, das erste Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft getreten ist, hat die zum 1.4.2005 wirksam gewordene Reform das Regelwerk den sich stetig wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt angepasst. Geblieben ist dabei die Grundüberzeugung aller Akteure, dass die gesamte außerschulische berufliche Bildung eine öffentliche Aufgabe ist, deren Verwirklichung jedoch weitgehend in der Hand der Privatwirtschaft bzw. der öffentlichen Verwaltung, jeweils in ihrer Rolle als Arbeitgeber liegt.

Durch Gesetze und Verordnungen gibt der Bund den Rechtsrahmen für die Berufsausbildung vor. Ziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen für die verschiedensten Berufe werden in Ausbildungsordnungen festgelegt, die den ausbildenden Branchenbetrieben Vorgaben dazu machen, was an Lehrstoff vermittelt werden muss, um einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss den Weg zu ebnen.

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