Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch externe Dienstleister (Auftragsverarbeitung) sind die Vorschriften von Art. 30 DSGVO und Art. 32 DSGVO (ab 25.05.2018) einzuhalten. Eine geeignete Musterregelung hat die Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) zur Verfügung gestellt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen