Dem Verbot der Übertragung von Geschäftsführermaßnahmen an den Gesamtaufsichtsrat[1] steht die Übertragung einzelner, fest umrissener Aufgaben auf ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied nicht entgegen. Ist ein Aufsichtsratsmitglied auch für das Unternehmen aufgrund besonderer Verträge tätig, handelt es sich bei den Vergütungen u. U. um Arbeitslohn, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge