Das Arbeitsschutzmanagement muss rechtskonform praktiziert werden. Um die Umsetzung nachzuweisen und Verbesserungspotenziale zu erkennen, sehen AMS regelmäßige Complianceaudits vor. Diese werden i. d. R. intern durchgeführt. Bei einer Zertifizierung oder einer freiwilligen Systemkontrolle durch den zuständigen Unfallversicherungsträger und/oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde sind sie Bestandteil der hierzu durchgeführten Audits.

Ein Complianceaudit (Erfüllungsaudit) ist eine systematische und dokumentierte Untersuchung der konformen Regelung des Arbeitsschutzes sowie eine Überprüfung, ob Abweichungen von den Vorgaben des ordnungsrechtlichen Vorschriften- und Regelwerks oder von einem, von Behörden oder der obersten Leitung eines Unternehmens geforderten Sollzustand bestehen.

Die Ergebnisse der Überprüfung und Vorschläge für geeignete Abhilfemaßnahmen sind zu dokumentieren und der obersten Leitung des Unternehmens vorzulegen.

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