Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Arbeitnehmerbegriff - Pharmaberater

 

Orientierungssatz

1. Der Pharmaberater im Außendienst, der selbständig entscheidet, welche Ärzte er wann im vorgegebenen Gebiet aufsucht, ist kein Arbeitnehmer, sondern arbeitnehmerähnliche Person, auch wenn er einer Berichtspflicht unterliegt.

2. Berufung eingelegt unter 4 Sa 490/90 zum LArbG München.

 

Normenkette

BGB § 611; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

DB 1990, 2028 (T)

BetrR 1990, 167-168 (ST1-3)

RzK, I 4a 31 (S1)

EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff, Nr 33 (ST1)

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