Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitnehmerbegriff - Pharmaberater
Orientierungssatz
1. Für die Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses eines Pharmaberaters als Arbeitsverhältnis sprechen zeitlich hohe Inanspruchnahme, die Pflicht des Nachweises von Arbeitsunfähigkeitszeiten, Besuche von Schulungen und regelmäßige Berichte über durchgeführte Besuche.
2. Sind zwischen angestellten und "freien" Pharmaberatern weder vom Aufgabenbereich noch von der Tätigkeitserfüllung wesentliche Unterschiede erkennbar, so reicht bereits dieser Umstand für eine einheitliche arbeitsrechtliche Einordnung aller Mitarbeiter und zur Widerlegung des gegenteiligen Parteiwillens.
Fundstellen
Haufe-Index 442390 |
DB 1990, 2027-2028 (ST1-2) |
BetrR 1990, 168-169 (ST1-3) |
RzK, I 4a 26 (ST1) |
EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff, Nr 34 (L1) |
LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff, Nr 13 (LT1) |
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