Entscheidungsstichwort (Thema)

Mehrarbeitsvergütung. vertragliche Mehrarbeitspauschale

 

Leitsatz (redaktionell)

1. § 15 Abs 2 ArbZO 1938 gibt für die Mehrarbeitsvergütung einen Richtwert an.

2. Eine einzelvertragliche Vereinbarung, die eine pauschale Abgeltung (Grundlohn plus Zuschlag) der Mehrarbeit vorsieht, ist zulässig.

3. Die einzelvertragliche Pauschalierung der Mehrarbeitsvergütung ist unzulässig, wenn ihr Vergleich mit der üblichen Vergütung (Tariflohn ggf zuzüglich des Mehrarbeitszuschlags) ein erhebliches Mißverhältnis ergibt.

 

Normenkette

BGB §§ 138, 611 Abs. 1; AZO § 15 Abs. 2; AZO 1938 § 15 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 444362

BB 1989, 428-428 (L1-3)

DB 1989, 1423-1424 (LT1-3)

ARST 1989, 94-94 (LT1-3)

Bibliothek, BAG (LT1-3)

EzA § 15 AZO, Nr 12 (LT1-3)

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