Entscheidungsstichwort (Thema)
Mehrarbeitsvergütung. vertragliche Mehrarbeitspauschale
Leitsatz (redaktionell)
1. § 15 Abs 2 ArbZO 1938 gibt für die Mehrarbeitsvergütung einen Richtwert an.
2. Eine einzelvertragliche Vereinbarung, die eine pauschale Abgeltung (Grundlohn plus Zuschlag) der Mehrarbeit vorsieht, ist zulässig.
3. Die einzelvertragliche Pauschalierung der Mehrarbeitsvergütung ist unzulässig, wenn ihr Vergleich mit der üblichen Vergütung (Tariflohn ggf zuzüglich des Mehrarbeitszuschlags) ein erhebliches Mißverhältnis ergibt.
Normenkette
BGB §§ 138, 611 Abs. 1; AZO § 15 Abs. 2; AZO 1938 § 15 Abs. 2
Fundstellen
Haufe-Index 444362 |
BB 1989, 428-428 (L1-3) |
DB 1989, 1423-1424 (LT1-3) |
ARST 1989, 94-94 (LT1-3) |
Bibliothek, BAG (LT1-3) |
EzA § 15 AZO, Nr 12 (LT1-3) |
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