Orientierungssatz

Ein Küchenchef ist nur Angestellter, wenn ihm die Führung eines umfangreichen Küchenbetriebes und die Beaufsichtigung sowie Anleitung des Küchenpersonals obliegt. Sonst ist er Arbeiter.

 

Normenkette

BGB § 622 Abs. 1 Fassung 1969-08-14, Abs. 2 Fassung 1969-08-14

 

Fundstellen

Haufe-Index 444645

ARST 1976, 14 (S1)

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