Entscheidungsstichwort (Thema)

Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern

 

Orientierungssatz

Eine Arbeitnehmerin, die Meterware in einem Textilgeschäft verkauft, ist Angestellte. Ihre Hauptaufgabe besteht nicht im Zurechtschneiden der zu veräußernden Ware, sondern im Verkauf. Das Zurechtschneiden und Verpacken stellt sich lediglich als Beiwerk dar, das ihrer Tätigkeit nicht das entscheidende Gepräge verleiht. Ihre Kündigungsfrist beträgt daher 6 Wochen zum Quartalsende.

 

Normenkette

BGB § 622 Abs. 1 Fassung 1969-08-14

 

Fundstellen

Haufe-Index 445994

ARST 1975, 110 (S1)

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