Entscheidungsstichwort (Thema)
Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern
Orientierungssatz
Eine Arbeitnehmerin, die Meterware in einem Textilgeschäft verkauft, ist Angestellte. Ihre Hauptaufgabe besteht nicht im Zurechtschneiden der zu veräußernden Ware, sondern im Verkauf. Das Zurechtschneiden und Verpacken stellt sich lediglich als Beiwerk dar, das ihrer Tätigkeit nicht das entscheidende Gepräge verleiht. Ihre Kündigungsfrist beträgt daher 6 Wochen zum Quartalsende.
Normenkette
BGB § 622 Abs. 1 Fassung 1969-08-14
Fundstellen
Haufe-Index 445994 |
ARST 1975, 110 (S1) |
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