Firma[1]

Zeugnis

Alternativ

Arbeitszeugnis

Herr/Frau ....................[2] war vom ............... bis zum ............... in unserem Betrieb als .................... tätig.

(Unternehmensbeschreibung)

Sein/ihr Aufgabengebiet umfasste zunächst in der Hauptsache ............................ Daneben arbeitete er/sie ...........................

Zu seinem/ihrem Tätigkeitsbereich zählte insbesondere die eigenverantwortliche Bearbeitung von .............................[3]

Herr/Frau .................... verfügt über.............................. (Beurteilung von Fachwissen, ggf. Weiterbildung[4], Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft[5], Belastbarkeit, Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Arbeitsergebnis, ggf. Führungsleistung[6], zusammenfassende Leistungsbeurteilung und Verhalten)

.............................. (Schlussformel[7])

........................................ ........................................
Ort, Datum[8]

Unterschrift[9]

(Angabe der Funktionsbezeichnung)
   
[1] Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber Geschäftspapier besitzt und dieses im Geschäftsverkehr verwendet.
[2] Anschrift und Geburtsdatum des Mitarbeiters sind nur mit Einverständnis des Mitarbeiters aufzunehmen.
[3] Die Art der Beschäftigung ist so vollständig und exakt anzugeben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Alle wesentlichen Arbeiten und Tätigkeiten müssen konkret beschrieben werden. Die Angabe der Berufsbezeichnung oder der internen Funktion reicht nicht aus. Wenn der Mitarbeiter an mehreren Arbeitsplätzen im Betrieb oder Unternehmen tätig war, ist dies in einem einheitlichen Zeugnis zusammenzufassen.
[4] Die Bewertung der Weiterbildung ist optional.
[5] Nur bei Auszubildenden, Diplomanden, Bacheloranden, Masterand, Dual Studierenden, Praktikanten, Werkstudenten und Trainees wird nach der Leistungsbereitschaft auch die Lernbereitschaft beurteilt.
[6] Die Führungsleistung wird nur bei Führungskräften beurteilt.
[7] Auf eine Schlussformel, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Arbeit dankt und ihm für die weitere berufliche Zukunft alles Gute wünscht, besteht kein Anspruch. Sie wird jedoch häufig verwendet, um die Wertschätzung eines Mitarbeiters besonders herauszustellen.
[8] Hier wird das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angegeben, auch wenn das Arbeitszeugnis vor oder nach der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wurde.
[9] Das Zeugnis muss eigenhändig unterschrieben sein. Weder ein Unterschriftsstempel noch eine eingescannte Unterschrift oder digitale Signatur ist zulässig.

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