Überblick

Der Inhalt des Arbeitszeugnisses ist immer wieder Streitgegenstand zwischen (ehemaligem) Arbeitgeber und Beschäftigten. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, welche Beschreibungen und/oder welche Bewertungen an welcher Stelle in ein einfaches bzw. qualifiziertes Zeugnis aufgenommen werden müssen.

Das sogenannte einfache Arbeitszeugnis enthält ausschließlich sachliche Angaben zu dem Arbeitsverhältnis, das sogenannte qualifizierte Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus auch Bewertungen von Leistung und Verhalten des Beschäftigten.

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