Hier wird optional dokumentiert, ob und auf welche Weise der Beschäftigte seine Kenntnisse während des Arbeitsverhältnisses erweitert hat. Dabei wird auch darauf verwiesen, ob die Weiterbildung auf eigene Initiative hin oder auf Aufforderung des Arbeitgebers hin erfolgt ist. Hat keine Weiterbildung stattgefunden, kann dieser Punkt natürlich entfallen.

 
Praxis-Beispiel

"Herr Schultze erweiterte ständig seine Kompetenzen durch regelmäßige Teilnahme an entsprechenden internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen, auch in Randbereichen seines Aufgabengebiets. Dabei wurde er bei der Auswahl der Seminare und Veranstaltungen auch eigeninitiativ."

(entspricht Schulnote 1)

Oder

"Er nahm regelmäßig erfolgreich an angebotenen fachbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen teil und setzte die dort gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis um."

(entspricht Schulnote 2)

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