Die Bewertung der genannten Merkmale werden zum Ende dann zusammengefasst zu einer Gesamtbewertung, einer Gesamtnote. Diese darf nicht den Bewertungen der einzelnen Merkmale widersprechen.

In der zusammenfassenden Beurteilung spiegelt sich grundsätzlich der Durchschnitt der oberhalb bewerteten Kriterien wider. Eine Abweichung von diesem Grundsatz kann dann gerechtfertigt sein, wenn die Anforderungen unterschiedlich stark gewichtet sind. Dies kann dann beispielsweise der Fall sein, wenn es vor allem auf die Fach- und Sachkenntnisse des Mitarbeiters ankommt, nicht aber auf seine Kommunikationsfähigkeit. Üblicherweise und in den allermeisten Fällen wird die Gesamtbewertung aber den Durchschnitt der bewerteten Kriterien wiedergeben müssen.

 
Praxis-Beispiel

"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wir mit ihren Leistungen stets und in jeder Hinsicht sehr zufrieden waren."

(entspricht Schulnote 1)

Oder

"Wir waren mit seinen Leistungen stets sehr zufrieden."

(entspricht Schulnote 2)

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