Die Mitgliedschaft von Schwangeren bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, auch bei
- zulässiger Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber und
- Beurlaubung unter Wegfall des Arbeitsentgelts.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen