Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.[1]

 
Praxis-Beispiel

Berechnung Beginn und Ende der Monatsfrist

 
Letzter Tag des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses Beginn der Monatsfrist Ende der Monatsfrist
15.1. 16.1. 15.2.
31.1. 1.2. 28.2. oder 29.2.
28.2. 29.2. (Schaltjahr) 28.3.
29.2. (Schaltjahr) 1.3. 31.3.
31.3. 1.4. 30.4.
30.4. 1.5. 31.5.

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