Arbeitsmedizin ist interdisziplinär. Verschiedene Fachrichtungen der Medizin, Psychologie und Sozialwissenschaften leisten ihren Beitrag. Dazu kommen Grundkenntnisse und Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Zu den Schwerpunkten zählen:

  • Arbeitsphysiologie, Ergonomie, Arbeits- und Betriebspsychologie, Arbeitspathologie, Arbeitstoxikologie;
  • Arbeitswelt und Arbeitsorganisation, rechtliche Grundlagen, spezielle Berufskunde, Verkehrsmedizin, Sozialversicherungsrecht;
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen, u. a. Berufskrankheiten, einschließlich der pathogenetischen, pathophysiologischen und pathologischen Grundlagen, Erkennung und Bewertung der Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit;
  • Arbeitshygiene mit den verschiedenen beeinflussenden Faktoren sowie der damit in Verbindung stehenden Umweltmedizin;
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Früherkennungsmaßnahmen einschließlich Bewertung der Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit;
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Ersten Hilfe und deren Organisation;
  • Gesundheitsberatung, Prävention einschließlich Impfwesen und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, psychosomatische Grundversorgung;
  • Rehabilitation im Betrieb, Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz;
  • Allgemeine und spezielle medizinische Laboruntersuchungen, Probenentnahme und sachgerechte Probenbehandlung, Bewertung der Befunde und deren Einordnung in die diagnostische Fragestellung oder das Krankheitsbild;
  • Begutachtung insbesondere zum Zusammenhang zwischen Erkrankung und Arbeit, Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation und Statistik;
  • Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung.

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