Die Gebühr beträgt für die

 

1.

Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis 1 300 Euro[1] [Bis 31.03.2020: 1 000 Euro],

 

2.

Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis 2 500 Euro.

[1] Geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung vom 17.03.2020. Anzuwenden ab 01.04.2020.

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