Die Vergütung, die der Entleiher dem Verleiher gewährt, wird von der Vergütung, die der Arbeitnehmer vom Verleiher erhält, mitunter erheblich abweichen. Eine sorgfältige Kalkulation des Verleihers muss Eingang in den Stundensatz im Überlassungsvertrag finden. Auch muss im Überlassungsvertrag die Umsatzsteuer berücksichtigt werden:

Zitat

Der Entleiher zahlt dem Verleiher für jede geleistete Arbeitsstunde des/der Leiharbeitnehmer … EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für etwaige anfallende Überstunden (ggf. näher zu definieren) ist ein Zuschlag in Höhe von … % je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen.

Es ist sinnvoll, auch eine Regelung über den Nachweis der geleisteten Stunden etwa durch vom Entleiher abzuzeichnende Zeiterfassungsbögen, über die Abrechnungsperioden (z. B. monatlich) und die Fälligkeit (x Tage nach Rechnungslegung o. Ä.) zu treffen.

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