Der Arbeitgeber der im Saarland beitragspflichtigen Arbeitnehmer ist verpflichtet, die festgesetzten Beiträge jeweils bei der Lohnzahlung vom Arbeitnehmer einzubehalten und monatlich mit den fälligen Steuerabzugs-Beträgen an das zuständige Finanzamt einzuzahlen.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen