BMF, 20.12.2007, IV C 5 - S 2337/0

Bezug: Kabinettbeschluss vom 7.11.2007 nach dem Maßgabebeschluss des Bundesrates am 12.10.2007

Das Bundeskabinett hat am 7.11.2007 die Entschließung des Bundesrates für eine Vorgriffsregelung zu R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 ab 1.1.2007 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Die mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 (BStBl 2007 I Sondernummer 1 vom 20.12.2007) von 154 Euro auf 175 Euro erhöhten steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen in R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 sind erstmals ab dem 1.1.2007 anzuwenden.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 12;

LStR 2008 R 3.12 Abs. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2008, 21

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