Der Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung[1] ist möglich für Mitarbeiter bestimmter Branchen. Einige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben in ihrer Satzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine besondere Auslandsversicherung einzurichten.[2]
Eine solche Einrichtung besteht für
- die Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft,
- die Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik sowie für
- die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Nähere Auskünfte zur freiwilligen Unfallversicherung erteilt die jeweilige Berufsgenossenschaft.
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