Kurzbeschreibung

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anhören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Änderungskündigung ist unwirksam. Eine Änderungskündigung besteht zum einen aus der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zum anderen aus einem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Dieses Musterschreiben hilft bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens vor dem Betriebsrat im Falle einer Änderungskündigung.

Vorbemerkung

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG vor jeder Kündigung und damit auch vor jeder Änderungskündigung anhören.

Der Betriebsrat ist im Rahmen der Anhörung darüber zu informieren, welchem Mitarbeiter aus welchen Kündigungsgründen zu welchem Zeitpunkt eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll. Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat Angaben zu der neuen Stelle (Bezeichnung, Beschreibung, ggf. Stellenbeschreibung, Vergütung) und den Geltungszeitpunkt der neuen Bedingungen (nach Ablauf Kündigungsfrist) mitteilen. Weiter sind das Geburtsdatum, der Familienstand und die Anzahl der Kinder des betroffenen Arbeitnehmers bzw. die Unterhaltspflichten aufzuführen. Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung sind im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zudem noch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und eine ggf. bestehende Schwerbehinderung des Arbeitnehmers mitzuteilen. Wird eine Änderungskündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen, ist sie unwirksam.

Der Betriebsrat hat etwaige Bedenken gegen eine ordentliche Änderungskündigung unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Geht innerhalb dieser Frist keine Äußerung des Betriebsrats ein, gilt die Zustimmung zur Änderungskündigung als erteilt (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Ist der Betriebsrat zur ordentlichen Änderungskündigung ordnungsgemäß nach § 102 BetrVG angehört worden, führt ein Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung nicht zu deren Unwirksamkeit.

Muster zur Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung

(Name Arbeitgeber, Anschrift)

An den

Betriebsrat der ........... GmbH

z. Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden

- im Hause –

[Datum]

Anhörung zur beabsichtigten ordentlichen Änderungskündigung nach § 102 BetrVG

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ........................ (Name),

wir beabsichtigen, dem/der Arbeitnehmer(in) ........................ (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder) zum nächstzulässigen Zeitpunkt, das ist nach unseren Berechnungen der ............. (Datum) im Rahmen einer Änderungskündigung einen neuen Arbeitsplatz als ...................................... (Bezeichnung) anzubieten.

Der/Die Arbeitnehmer(in) ........................ (Name) ist seit dem ............. (Datum) zuletzt als ...................................... (Bezeichnung) bei uns beschäftigt. Er/Sie arbeitet ganztags/in Teilzeit (...... Stunden). Er/Sie ist in der Lohngruppe ............. eingestuft und erhielt zuletzt eine Vergütung in Höhe von ............. Euro brutto. Er/Sie leistet ...... (Anzahl) Personen gesetzlichen Unterhalt. Es besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Der voraussichtliche Kündigungstermin ist aufgrund der Kündigungsfrist von ............. der ............. (Datum).

Die ordentliche Änderungskündigung erfolgt aus personenbedingten/verhaltensbedingten/betriebsbedingten Gründen, weil ...................................... (Hier muss der Sachverhalt zu den Änderungskündigungsgründen im Einzelnen aufgeführt werden.).

Wir bitte den Betriebsrat, der beabsichtigten Änderungskündigung zuzustimmen. Bei Bedenken gegen die Kündigung bitten wir, diese schriftlich innerhalb einer Woche mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

.....................................
Unterschrift Arbeitgeber

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